Anfrage Energiebedarfsausweis

Ich freue mich über Ihre Anfrage für einen Energiebedarfsausweis. Bei Wohngebäuden gilt:

Ein Bedarfsausweis ist nur in folgenden Fällen Pflicht:

  • Mehrfamilienhäuser mit weniger als fünf Wohneinheiten, die noch nicht die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten
  • Neubauten – hier liegen schlicht keine Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vor
  • nach dem nachträglichen Dämmen der Fassade oder wenn mehr als 10 Prozent der Fläche eines Außenbauteils erneuert wurde – hier müssen für einen Verbrauchsausweis erst neue Verbrauchsdaten aus drei Jahren vorliegen
https://www.co2online.de/modernisieren-und-bauen/energieausweis/bedarfsausweis-oder-verbrauchsausweis/

💡 Tipp: Statt eines Energiebedarfsausweises lohnt es sich oft, einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen zu lassen. Da beim iSFP sowieso der Energiebedarf des Gebäudes berechnet wird, erstelle ich zu jedem iSFP standardmäßig einen Bedarfsausweis.

Falls Sie für mehrere Gebäude anfragen wollen, füllen Sie dieses Formular bitte für jedes Gebäude separat aus. Sollten mehrere Gebäude über eine gemeinsame Heizungsanlage verfügen, reicht aber eine Anfrage.

Sie erhalten eine Kopie Ihrer Eingaben per E-Mail.